Bezugsrahmen 30–55 Jahre
Mid‑Life Decision Maker
Verheiratet, Kinder, Immobilie oder mehrere Vermögenskomponenten, zentrale Verantwortung
„Ohne mich ist meine Familie aufgeschmissen.“
Es ist legitim, seinen Nachlass nicht aktiv zu gestalten. Staat, Kirche, Banken, Anwälte und andere gemeinnützige Organisationen in 🇩🇪 freuen sich über rund 19 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr. Aber man sollte es aus den richtigen Gründen tun und basierend auf informierten Entscheidungen. Auf NachlassGestalten.de gibt es eine geführte Tour, die das notwendige Basiswissen in weniger als 10 Minuten vermittelt.
Den eigenen Nachlass frühzeitig zu gestalten lohnt sich immer – insbesondere, wenn Vermögen über Generationen erhalten und Angehörige im Ernstfall nicht mit einer unüberschaubaren Aufgabe belastet werden sollen.
Für bestimmte Lebenssituationen ist die Notwendigkeit jedoch noch deutlich größer:
Hinweis: Auf mobilen Geräten steht nicht genügend Platz zur Verfügung, um die Bezugsrahmen präzise auf der Altersskala abzubilden. Deshalb werden die Personengruppen dort über die gesamte Breite dargestellt.
Lebensjahre etwa 0
etwa 10 Jahre
etwa 20 Jahre
etwa 30 Jahre
etwa 40 Jahre
etwa 50 Jahre
etwa 60 Jahre
etwa 70 Jahre
etwa 80 Jahre
etwa ab 90 Jahre
Bezugsrahmen 30–55 Jahre
Verheiratet, Kinder, Immobilie oder mehrere Vermögenskomponenten, zentrale Verantwortung
„Ohne mich ist meine Familie aufgeschmissen.“
Bezugsrahmen 30–65 Jahre
Komplexe Familienstruktur, hohe emotionale Dynamik, unklare Erbansprüche und erhöhtes Konfliktpotenzial im Erbfall.
„Es braucht klare Regeln, damit es später keinen Streit gibt.“
Bezugsrahmen 25–70 Jahre
Hat den Erbfall im Umfeld erlebt und dabei Chaos, Konflikte oder organisatorische Überforderung erfahren, versteht die Auswirkungen.
„Ich werde das besser machen.“
Bezugsrahmen 60–90 Jahre
Bezugsrahmen 45–65 Jahre
Ohne direkte Nachkommen
„Die Erbregeln greifen nicht für mich.“
Bezugsrahmen 65–85 Jahre
Vermögend, strukturiert, informiert
„Der Staat bekommt nichts.“
Bezugsrahmen 25–70 Jahre
Müssen dutzende Zugänge zu Software, Konten und Diensten selbst im Griff behalten. Verstehen, dass ohne ihr Wissen Leistungen ausfallen oder offene Forderungen unzugänglich werden.
„Ohne mich läuft der Laden morgen nicht mehr.“
Bezugsrahmen 20–45 Jahre
Viele komplexe digitale Assets, keine Nachlassstruktur
„Risikomanagement gehört dazu.“
Bezugsrahmen 45–90 Jahre
In einer Zeit, in der nahezu jedes digitale Produkt mit künstlicher Intelligenz aufgeladen oder direkt KI-nativ entwickelt wird, gehen wir bewusst einen anderen Weg. Denn bei Nachlassfragen zählt Verlässlichkeit mehr als Wahrscheinlichkeit.
Deshalb basiert unsere strukturierte Nachlasskontrolle nicht auf generativer künstlicher Intelligenz, sondern auf standardisierten, nachvollziehbaren und langfristig wartbaren Systemen.
Der entscheidende Unterschied entsteht jedoch nicht durch einzelne Technologien, sondern durch ihre kontrollierte Verknüpfung.
Wir führen Informationen aus allen Bereichen des Systems gezielt zusammen und übertragen den jeweiligen Kontext nachvollziehbar zwischen den einzelnen Komponenten. Dadurch entsteht aus isolierten Funktionen ein zusammenhängendes Verständnis des Nachlasses.
Damit wird aus standardisierten Systemen eine strukturierte, kontextbezogene Nachlasskontrolle.
Kontextboost
Typische Vorgehensweise im System
Neu erzeugter Kontext
Kontextboost
Typische Vorgehensweise im System
Neu erzeugter Kontext
Kontextboost
Neue Personen werden automatisch korrekt im Stammbaum eingeordnet. Dabei erfasst das System gezielt die für die jeweilige Person relevanten Zusatzinformationen.
Typische Vorgehensweise im System
Neu erzeugter Kontext
Basierend auf dem Familienkontext können gesetzliche Erbfolgen inklusive möglicher Mindestquoten ermittelt werden.
Kontextboost
Für jede Nachlassposition werden automatisch die passenden Zugangselemente ermittelt.
Typische Vorgehensweise im System
Neu erzeugter Kontext
Zugangselemente werden bereits während der Erfassung in Tresoren organisiert.
So entstehen klar getrennte Datenkontexte, die gezielt einzelnen Personen zugeordnet werden können.
Kontextboost
Inhalt folgt.
Typische Vorgehensweise im System
Neu erzeugter Kontext
Inhalt folgt.
Kontextboost
Die Workflows führen Familienkontext und Datenkontext zusammen: beteiligte Personen auf der einen Seite, gebündelte Nachlassinformationen auf der anderen.
Typische Vorgehensweise im System
Neu erzeugter Kontext
Aus der strukturierten Zuordnung von Nachlassinformationen zu einzelnen Personen lässt sich ein grundsätzlicher Wille des Erblassers sowie ein daraus entstehender Erbkontext ableiten.
Kontextboost
Der grobe Erbkontext ermöglicht eine erste Strukturierung der Nachlassverteilung.
Ergänzend kann über Familienkontext und Erbrecht dargestellt werden, welche gesetzlichen Quoten einzelnen Personen zustehen würden.
Typische Vorgehensweise im System
Neu erzeugter Kontext
Die Nachlassverteilung schafft einen konkreten Verteilkontext für die vorgesehenen Anteile einzelner Personen.
Kontextboost
In Kombination mit Familienkontext und Verteilkontext ermöglicht das anwendbare Erbrecht eine nachvollziehbare Abschätzung möglicher Kosten einer Erbschaft, beispielsweise durch Steuern.
Typische Vorgehensweise im System
Neu erzeugter Kontext
Das Ergebnis ist ein strukturierter Nachlasskontext, der als fundierte Grundlage für Gespräche mit Rechts- oder Steuerberatenden dienen kann.
Jeder Schritt zur frühzeitigen Regelung des eigenen Nachlasses ist sinnvoll – unabhängig davon, ob es um ein gemeinsames Gespräch über die eigenen Vorstellungen, das Erstellen eines Testaments oder die Dokumentation von Zugangsdaten geht.
Wer darüber hinaus strategisch planen und konkrete Ziele erreichen möchte, sollte den Nachlass als Ganzes betrachten. Dazu können beispielsweise folgende Ziele gehören:
Denn welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Kontext ab. Was in einer Situation Vorteile bringt, kann in einer anderen sogar nachteilig sein.
Ausgewählte Hebel zur Steuerreduzierung und ihre Wirkung
Bei stark ungleich verteiltem Vermögen innerhalb einer Ehe kann ein Wechsel in die Gütergemeinschaft helfen, das Vermögen bereits zu Lebzeiten gleichmäßiger zwischen den Ehepartnern zu verteilen. Vereinfacht gesagt wird das gemeinsame Vermögen dabei grundsätzlich 50/50 betrachtet. So kann beim ersten Erbfall weniger Vermögen beim Verstorbenen liegen.
Vorteile
Der Nachlass ist beim ersten Erbfall kleiner. Dadurch können Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche geringer ausfallen. Gleichzeitig bleibt mehr Vermögen beim überlebenden Ehepartner.
Nachteile
Durch die stärkere Verteilung des Vermögens auf den Ehepartner können Freibeträge anderer Erben nicht optimal genutzt werden (zum Beispiel der Kinder). Das kann beim zweiten Erbfall zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Für Schenkungen und Erbschaften gelten grundsätzlich die gleichen persönlichen Freibeträge. Der große Unterschied: Während ein Freibetrag bei einem Erbfall nur einmal genutzt werden kann, steht er bei Schenkungen grundsätzlich alle 10 Jahre erneut zur Verfügung.
Vorteile
Wer bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchte und dabei die 10-Jahres-Zeiträume berücksichtigt, kann persönliche Freibeträge mehrfach nutzen und dadurch die Steuerbelastung deutlich reduzieren.
Nachteile
Gestaltungen, die beim ersten Erbfall hauptsächlich den überlebenden Ehepartner begünstigen (z. B. ein Berliner Testament), können dazu führen, dass die Freibeträge anderer Angehöriger, z. B. der Kinder, beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben.
Durch einen Nießbrauch können Eigentum und wirtschaftliche Nutzung getrennt werden. Dadurch kann z. B. das Eigentum bereits an einen Nachkommen übertragen werden, während der daraus resultierende Nutzen beim Übergeber verbleibt. Gleichzeitig wird der Wert des Nießbrauchs bei der steuerlichen Bewertung der Übertragung berücksichtigt und kann den steuerpflichtigen Wert des Eigentums deutlich reduzieren.
Vorteile
Freibeträge können bereits früher und durch die reduzierte Bewertung auch besser genutzt werden. Darüber hinaus fallen die Kosten für die Übertragung des Eigentums bereits vor dem Erbfall an.
Nachteile
Je nach Gestaltung kann der Nießbrauch dazu führen, dass die Übertragung auch Jahre später noch bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt wird.
Selbstgenutzte Familienheime können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von der Erbschaftsteuer befreit sein. Dafür muss der Erblasser die Immobilie grundsätzlich selbst bewohnt haben und der Erbe muss sie unverzüglich selbst beziehen und mindestens zehn Jahre selbst nutzen.
Vorteile
Bei selbstgenutzten Familienheimen können Immobilien, die oft einen erheblichen Teil des Nachlasses ausmachen, komplett (bei Kindern nur für bis zu 200 m² Wohnfläche) von der Erbschaftsteuer befreit sein.
Nachteile
Eine Vermietung vor dem Erbfall kann problematisch sein, z. B. wenn der Erblasser bereits in einem Pflegeheim lebt. Auch nach dem Erbfall müssen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung eingehalten werden. Andernfalls kann die Befreiung rückwirkend entfallen und Erbschaftsteuer nachgefordert werden.
Neben der Familienheim-Befreiung gibt es noch weitere Vermögenswerte, bei denen die gezielte Zuordnung einen massiven Einfluss auf die Steuerbelastung haben kann:
Wird ein Unternehmen an eine Person übertragen, die den Betrieb fortführt, kann das Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden. Entscheidend sind dabei unter anderem die Fortführung des Betriebs, die Behaltensfristen und bei bestimmten Unternehmen die Entwicklung der Lohnsumme.
Auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen kann bei einer geeigneten Nachfolge steuerlich begünstigt sein. Wer den Betrieb übernimmt und wie er anschließend fortgeführt wird, kann deshalb bei der Nachfolgeplanung eine wichtige Rolle spielen.
Für ausgewählten Hausrat gibt es neben dem persönlichen Freibetrag eine zusätzliche Steuerbefreiung von 12.000–41.000 Euro. Wird Hausrat auf mehrere Personen verteilt, kann die jeweilige Befreiung grundsätzlich bei jedem Erwerber relevant werden.
Gerade bei entfernten oder nicht verwandten Personen kann das zu einer deutlichen Steigerung des sonst stark limitierten Freibetrages führen.
Eine zu Wohnzwecken vermietete Immobilie wird bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer 10 % niedriger bewertet. Das kann besonders bei wertvollen Immobilien einen erheblichen Unterschied machen.
Gerade bei Schenkungen kann das helfen, einen Teil des persönlichen Freibetrags zu schonen und ihn für anderes Vermögen zu nutzen.
Nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten gehören zum Nachlass.
Bestehen beim Erbfall noch Schulden (z. B. ein noch laufender Immobilienkredit, ein privates Darlehen oder offene Rechnungen), können diese den steuerpflichtigen Wert des Nachlasses verringern.
Deshalb gilt:
Wer den Nachlass vollständig erfassen möchte, sollte neben allen Vermögenswerten auch bestehende Schulden und andere offene Verpflichtungen dokumentieren – wenn man sie denn kennt.
Genauso wie die Nachlassverbindlichkeiten, können auch Kosten die erst durch die Abwicklung des Nachlasses entstehen den steuerpflichtigen Erwerb mindern. Dazu gehören beispielsweise Bestattungskosten sowie Kosten für die Ermittlung, Bewertung, Regelung und Aufteilung des Nachlasses.
Diese Kosten können je nach angefallenem Aufwand geltend gemacht werden, oder aber pauschal mit einem Betrag von 15.000 € pro Erbfall angesetzt werden.
Letzteres ist besonders interessant, wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten vieles vorbereitet und dadurch spätere Kosten vermieden hat, z. B.: Inventarisierung und Vermögensaufstellung/-bewertung, notarielles Testament als Ersatz für einen Erbschein, etc.
Eine Lebensversicherung kann bei der Nachlassplanung mehrere Vorteile miteinander verbinden. Sie kann Geld gezielt einer Person zukommen lassen, ohne Teil des normalen Nachlasses zu werden, und je nach Gestaltung auch steuerlich interessant sein.
Die Versicherungsleistung wird direkt an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt und muss nicht erst über die Erbengemeinschaft verteilt werden.
Steuerlich entscheidend ist, wer die Lebensversicherung bezahlt und wer im Todesfall bezugsberechtigt ist. Zahlt die bezugsberechtigte Person die Beiträge teilweise selbst, ist der darauf entfallende Teil der Auszahlung grundsätzlich nicht als Erbschaft steuerpflichtig. Bei einer Gütergemeinschaft kann das besonders interessant sein, wenn die Beiträge aus dem gemeinsamen Vermögen bezahlt werden.
Die bezugsberechtigte Person kann die Versicherungsleistung grundsätzlich auch dann erhalten, wenn sie die Erbschaft wegen Überschuldung oder aus anderen Gründen ausschlägt.
Die Auszahlung kann schnell verfügbares Geld bereitstellen, etwa um andere Erben auszuzahlen, Schulden zu begleichen oder die Übernahme einer Immobilie oder eines Unternehmens zu ermöglichen.
Bei einer Lebensversicherung wird für den Pflichtteil nicht automatisch die gesamte Auszahlung, sondern nur der Rückkaufswert berücksichtigt. Dadurch kann für andere Erben weniger Geld als Pflichtteil anfallen als bei einer normalen Schenkung in gleicher Höhe.
Daher sollte man für eine aktive Gestaltung des Nachlasses immer den gesamten Kontext kennen. Denn erst wenn alle relevanten Bereiche gemeinsam betrachtet werden, entsteht ein vollständiges Bild für Empfehlungen.
… er bietet auch große Erleichterung bei der Übernahme der Rechtsnachfolge durch die Erben.
Dabei kann er nicht nur zusätzliche Orientierung bieten – es gibt einige Situationen, bei denen die Erben relativ schnell unterschiedliche Pflichten zur vollständigen Dokumentation der Vermögen und Verbindlichkeiten des Nachlasses haben, z. B.
Die größte Herausforderung digitaler Lösungen für die Nachlassplanung besteht darin, dass hochsensible Informationen häufig zentral gespeichert und verarbeitet werden.
Dabei handelt es sich nicht um gewöhnliche Nutzerdaten, sondern um Vermögensinformationen, familiäre Beziehungen, Verträge, Zugangsdaten und persönliche Dokumente – also um Daten mit außergewöhnlich hoher Sensibilität. Die häufige Aussage „Mit diesen Daten kann ohnehin niemand etwas anfangen“ greift in diesem Fall nicht. Gerade Nachlassdaten besitzen einen erheblichen Informationswert. Gleichzeitig basiert klassische Cloud-Software meist darauf, dass Nutzende dem jeweiligen Anbieter dauerhaft vertrauen müssen.
Entscheide, wo deine Daten liegen und wie sie im Ernstfall zum Empfänger gelangen:
DigitalerNachlass.App ist ein System, bei dem die Kontrolle über sensible Informationen technisch bei den jeweiligen Eigentümern verbleibt - jederzeit:
Die ursprünglichen Daten verbleiben in den jeweiligen Quellsystemen und werden nicht verändert oder ersetzt. Bestehende Zugriffs- und Berechtigungsstrukturen der Quellsysteme bleiben vollständig erhalten.
Jede Person mit Zugriff auf eine Quelle kann die dort enthaltenen Daten im Klartext lesen.
Alle in der DigitalerNachlass.App gespeicherten Daten werden lokal auf dem jeweiligen Gerät verschlüsselt gespeichert. Für jedes Gerät wird ein eigener kryptographischer Schlüssel erzeugt.
Nur Personen mit Zugriff auf das konkrete Gerät und die entsperrte Desktop-Anwendung können auf die Daten innerhalb von DigitalerNachlass.App zugreifen.
Die kryptographischen Schlüssel werden direkt auf den Mobilgeräten der vorgesehenen Empfänger erzeugt. Die Geräte stellen ausschließlich den öffentlichen Teil zur Verfügung, der später nur für die Verschlüsselung von Informationen verwendet werden kann.
Der private Teil des Schlüssels verbleibt geschützt auf dem jeweiligen Gerät und ist zu diesem Zeitpunkt auch für den Empfänger unzugänglich.
Informationen können künftig gezielt für einzelne Personen verschlüsselt und der Zeitpunkt der Entschlüsselung gesteuert werden.
Die Informationen innerhalb der Tresore werden mit den personengebundenen Schlüsseln der zugewiesenen Empfänger verschlüsselt.
Ausschließlich die Geräte des zugewiesenen Empfängers besitzen die privaten Schlüssel, mit denen die Informationen später wieder lesbar werden.
Die Daten in den Tresoren bleiben ohne passende Schlüssel unlesbar — unabhängig davon, wo sie gespeichert werden.
Die verschlüsselten Tresore können entweder selbst verteilt oder über die Infrastruktur von Digitaler-Nachlass.App bereitgestellt werden. Dabei entscheidet jede Person individuell, wie viel Kontrolle und wie viel Komfort gewünscht sind.
Bis verschlüsselte Tresore und private Schlüssel kontrolliert zusammengeführt werden, hat niemand Zugriff auf die enthaltenen Informationen.
Private Schlüssel auf den Geräten der vorgesehenen Empfänger sind strikt von der Infrastruktur von DigitalerNachlass.App getrennt.
Die Inhalte der Tresore können jederzeit angepasst, ergänzt oder neu verschlüsselt werden.
Empfänger erhalten im Nachlassfall Zugriff auf den zuletzt freigegebenen Informationsstand.
Für definierte Nachlassereignisse wurden individuelle Freigabeabläufe hinterlegt, die von vorgesehenen Vertrauenspersonen über die Mobile App gestartet und innerhalb des festgelegten Prozesses bestätigt werden.
Mit der Freigabe werden die erforderlichen privaten Schlüssel und — sofern gewünscht — die verschlüsselten Tresore kontrolliert bereitgestellt. Damit können die Empfänger nun die Daten entschlüsseln.
Durch die Entschlüsselung stehen den Empfängern die zugewiesenen Informationen wieder im Klartext zur Verfügung und können im vorgesehenen Kontext genutzt werden.
Die Empfänger haben die relevanten Informationen, die sie zur Nachlassorganisation und zum Eintritt in die Rechtsnachfolge benötigen.
Wer den eigenen Nachlass aktiv gestaltet, schafft die Grundlage dafür, dass das eigene Lebenswerk auch nach dem Tod fortgeführt werden kann. Vermögen kann über Generationen erhalten bleiben, unnötige Wertverluste können vermieden und die eigenen Vorstellungen können auch dann noch umgesetzt werden, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.
Eine klare und vollständige Dokumentation gibt den Nachkommen Orientierung und ermöglicht es ihnen, die Rechtsnachfolge schnell und sicher zu übernehmen.
DigitalerNachlass.App ist die neue Generation der Nachlassplanung.
Damit dein Nachlass in sicheren Händen bleibt – in deinen.
Es mag durchaus Gründe geben, das Thema heute noch einmal aufzuschieben.
Der Preis ist keiner davon.